Hautanalyse abrechnen, welche GOÄ-Ziffer wann passt
Bei der digitalen 3D-Hautanalyse ist die GOÄ-Zuordnung kein Standard. Wir gehen die drei Ziffern durch, mit denen Praxen heute tatsächlich abrechnen, inklusive Steigerungssätze, Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 und der Frage, was Sie als IGeL deklarieren müssen.
Aktualisiert am 24. November 2025 · 9 Min. Lesezeit
Die digitale 3D-Hautanalyse hat keinen eigenen Eintrag in der Gebührenordnung für Ärzte. Sie ist erst nach 1982 entstanden, die GOÄ wurde seither nicht grundlegend überarbeitet. Praxen rechnen heute über zwei Wege ab: entweder direkt mit einer artverwandten Ziffer und Steigerungssatz, oder analog nach § 6 Abs. 2 GOÄ. Dieser Artikel führt durch beide Pfade.
Wichtig vorab: Dieser Text ersetzt keine Beratung Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung oder Ihres Steuerberaters. Wir geben den Stand wieder, wie ihn dermatologische und ästhetische Praxen aktuell handhaben.
Die drei Ziffern, mit denen Praxen heute abrechnen
In der Praxis kommen drei GOÄ-Ziffern in Frage. Jede hat einen anderen Anwendungsbereich und einen anderen Punktwert, der Unterschied summiert sich schnell auf 40 bis 80 Euro pro Patient:in.
GOÄ 750, Auflichtmikroskopie (Dermatoskopie)
Die Standardziffer für die einfache Dermatoskopie. Punktzahl 70, Einfachsatz 4,08 Euro. Mit 2,3-fachem Steigerungssatz kommen Sie auf 9,38 Euro netto. Die Ziffer ist gedacht für die manuelle Auflichtmikroskopie einzelner Hautveränderungen, sie passt nur dann zur 3D-Hautanalyse, wenn Sie tatsächlich einzelne Pigment- oder Faltenbereiche separat dokumentieren. Für eine flächige Gesichtsanalyse ist sie zu eng gefasst.
GOÄ A612, Videodermatoskopie
Die Ziffer A612 (analog zu 612 Hautleitfähigkeitsmessung) wird in der Praxis am häufigsten für die digitale Bildgebung herangezogen. Die Bundesärztekammer empfiehlt sie explizit für die digitale Vermessung und Dokumentation der Haut. Punktzahl 250, Einfachsatz 14,57 Euro. Mit 2,3-fachem Steigerungssatz: 33,52 Euro. Sie deckt die reine Aufnahme und Auswertung ab, nicht aber die Beratung. Die Beratung können Sie separat über Ziffer 1 (Beratung) oder 3 (eingehende Beratung über 10 Minuten) abrechnen.
Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ
Für Leistungen, die in der GOÄ schlicht fehlen, erlaubt § 6 Abs. 2 die Abrechnung „nach Analogie". Sie wählen eine vergleichbare Ziffer und kennzeichnen die Abrechnung mit dem Zusatz A vor der Nummer. Bei einer ausführlichen 3D-Befundung mit Mehrfach-Spektren ziehen einige Praxen die Ziffer A4870 (photodynamische Therapie) heran, Punktzahl 1190, mit 1,8-fachem Steigerungssatz rund 124 Euro. Das setzt voraus, dass Sie den Mehraufwand begründen können (Mehrkanal-Bildgebung, 3D-Rekonstruktion, KI-gestützte Auswertung).
GKV-Patient:innen: warum die Hautanalyse zur IGeL wird
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die digitale Hautanalyse nicht, sie ist nicht im EBM-Leistungskatalog und nicht im G-BA-Beschluss zur Hautkrebs-Vorsorge enthalten. Für GKV-Patient:innen ist die Analyse daher eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL).
Eine IGeL setzt drei formale Schritte voraus, bevor die Behandlung beginnt. Wenn auch nur einer fehlt, gilt die Leistung als nicht ordnungsgemäß vereinbart, Sie haben dann keinen Honoraranspruch. Die MDK-Erhebungen zeigen, dass das in über 30 Prozent der dokumentierten IGeL-Fälle der Fall ist.
- Schriftliche Aufklärung: Was wird gemacht, was kostet es, was ist medizinischer Nutzen und Grenze. Patient:in unterschreibt vor der Leistung.
- Wahlleistungs-Vereinbarung nach § 8 SGB V (Wahlleistung) bzw. § 18 BMV-Ä: Patient:in erklärt schriftlich, die Leistung als Selbstzahler:in zu nehmen.
- Eigene Rechnung nach GOÄ, nicht über die Quartalsabrechnung. Patient:in zahlt direkt.
Private Krankenversicherung, was Sie erwarten dürfen
Privatversicherte Patient:innen können die GOÄ-Rechnung in der Regel bei ihrer Versicherung einreichen. Die Erstattung hängt vom Tarif, vom Steigerungsfaktor und von der dokumentierten medizinischen Indikation ab. Standardtarife übernehmen GOÄ A612 mit dem 2,3-fachen Satz und beigelegter medizinischer Begründung in der Regel; bei Analogabrechnung A4870 oder Steigerungssätzen über 3,5 (nur mit besonderer Begründung) ist die Erstattungs-Wahrscheinlichkeit deutlich geringer. Eine pauschale Quote lässt sich seriös nicht angeben, weil sie stark vom Versicherer und Tarif abhängt.
Aus diesem Grund empfehlen wir den 2,3-fachen Satz auf A612 als robuste Default-Position, ergänzt um Ziffer 1 (Beratung) und Ziffer 3 bei längeren Befundgesprächen.
Häufige Abrechnungsfehler
- Hautanalyse über EBM abrechnen wollen, geht nicht, weil keine GKV-Leistung. Falsch-Bescheid der KV folgt.
- Steigerungssatz über 2,3 ohne schriftliche Begründung. Über 2,3 darf nur mit Begründungstext in der Rechnung.
- Beratung und Bildgebung in eine Ziffer pressen. Beides sind separate Leistungen, die getrennt dokumentiert werden müssen.
- IGeL-Aufklärung mündlich. Ohne Unterschrift ist der Honoraranspruch nicht durchsetzbar.
- Mehrere Sitzungen in einer Rechnung zusammenfassen ohne Datumsbezug. Jede Sitzung braucht eigenes Datum + eigene Ziffer.
Wie sich das in der Praxis-Software abbildet
Die meisten PVS-Systeme (Medistar, T2med, CGM Albis) führen GOÄ A612 als Standard. Die Analog-Ziffer A4870 müssen Sie meist als freie Ziffer hinterlegen. Wenn Sie Dermalia einsetzen, koppeln wir die Befund-Erstellung nicht an die PVS, Sie erstellen die Rechnung weiterhin manuell, weil die Honorierung außerhalb unserer Verantwortung liegt. Geplant ist ein GDT-Export des Befund-PDF für die elektronische Akte, ohne dass Honorardaten betroffen sind.
Wie Sie Dermalia in das Honorar einbauen
Dermalia ist kein Honorar für Patient:innen, wir berechnen unsere Leistung an Ihre Praxis (per Scan oder per Monat, siehe Pricing-Seite). Die GOÄ-Abrechnung an Ihre Patient:innen läuft separat. So bleiben Sie bei der Patientin-Rechnung unabhängig von unserer Backend-Architektur, und Sie können den vollen Steigerungssatz beim Patienten als Praxisleistung deklarieren.
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